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Unsere Leistungen sind von den Krankenkassen anerkannt

Ergänzend beteiligen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse an den Pflegekosten mit einem Selbstbehalt von 10% und bezahlen die von Ihnen gewählte Franchise. Zusätzlich hat der Berner Regierungsrat die im Krankenversicherungesetz (KVG) vorgesehene zusätzliche Beteiligung der Kunden an den Pflegekosten per 1. April 2012 eingeführt. Die aktuell geltende Patientenbeteiligung wurde per
01. April 2018 bei allen öffentlichen und privaten SPITEX-Organisationen umgesetzt. Die Gelder werden von den verschiedenen Organisationen direkt an den Kanton weitergegeben.

Ausgenommen von dieser Beteiligung sind:

  • Kinder und Jugendliche
  • Erwachsene bis zum vollendeten 65. Altersjahr

Die Patientenbeteiligung wird allen Kunden, die älter als 65 Jahre sind, in der Höhe bis maximal CHF 15.35 am Tag in Rechnung gestellt.
Bei Pflegeleistungen kürzer als 60 Minuten pro Tag erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung.

Die Patientenbeteiligung wie auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind nicht kassenpflichtig und werden direkt Ihnen verrechnet. Einige Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für
Hauswirtschaftsleistungen an.


Die Krankenkassen sind verpflichtet, die anerkannten Pflegeleistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu übernehmen.




 

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