Unser Ansatz ist die "Hilfe zur Selbsthilfe", damit Sie auch im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung in Ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Unsere Unterstützung hat dort Grenzen, wo sie die Bewältigung des Alltages übersteigt.
Wie lange zum Voraus muss man sich für einen Spitex-Einsatz anmelden?
Was ist eine Bedarfsabklärung und warum wird sie gemacht?
Wer kümmert sich um Formalitäten bei einem Spitex-Einsatz?
Wie wird bei der Spitex Rechnung gestellt?
Wer könnte ungedeckte Spitex-Kosten übernehmen?
Wie sind Spitex-Mitarbeitende ausgebildet?
Was kann die Spitex für allein lebende Menschen tun, die immer wieder stürzen?
Was kann Spitex im Bereich der Gesundheitsprävention anbieten?
Bietet Spitex auch Unterstützung für sterbende Personen?
Wie unterstützt Spitex pflegende Angehörige?
Warum macht Spitex keine Fensterreinigung oder Grossputzete?
Bildet Spitex auch Lernende aus?
Was ist die Patientenbeteiligung?
Warum kosten Spitex-Dienstleistungen immer mehr?
Was sind KLV-pflichtige Leistungen?
Was sind Selbstzahlerleistungen?
Wie lange zum Voraus muss man sich für einen Spitex-Einsatz anmelden?
Wir können kurzfristig Pflegeeinsätze übernehmen, z. B. nach Spitalentlassungen.
Grundsätzlich ist es aber von Vorteil, bei planbaren Ereignissen (z. B Operation) rechtzeitig mit der Spitex Kontakt aufzunehmen. Das ermöglicht ein behutsames Herantasten an eine neue Situation.
Was ist eine Bedarfsabklärung und warum wird sie gemacht?
Spitex hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, welcher vorgibt, welche Dienstleistungen in welchem Rahmen angeboten werden. Darum können wir Kundinnen und Kunden nicht nach deren persönlichem Bedürfnis pflegen und betreuen, sondern nur entsprechend eines ausgewiesenen Bedarfs, der von uns bei einem Hausbesuch aufgenommen und von einem Arzt bestätigt und verordnet wird.
Wer kümmert sich um Formalitäten bei einem Spitex-Einsatz?
Wir sorgen für Pflegeleistungen bis 60 Stunden pro Quartal für die ärztliche Verordnung. Bei höherem Bedarf stellen wir zusätzlich ein Gesuch an den Krankenversicherer zur Übernahme der Kosten und besorgen den entsprechenden Arztbericht.
Bei hauswirtschaftlichen Leistungen klärt die Kundin/der Kunde ab, ob seine Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.
Wie wird bei der Spitex Rechnung gestellt?
Wir rechnen die erbrachten Leistungen monatlich ab und unterscheiden dabei zwischen KLV-pflichtigen Leistungen und Selbstzahlerleistungen.
Die KLV-pflichtigen Leistungen (z. B. Pflege) werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet, der Kunde erhält eine Kopie der Rechnung, muss aber nichts bezahlen.
Die Selbstzahlerleistungen (z. B. Hauswirtschaft, Material) werden direkt der Kundin/dem Kunden inklusive Einzahlungsschein zugestellt und sind von ihm innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Individuell muss durch die Kundin/den Kunden abgeklärt werden, ob eine Zusatzversicherung die Kosten rückerstattet.
Wer könnte ungedeckte Spitex-Kosten übernehmen?
Sofern ein berechtiger Anspruch besteht und eine entsprechende Verfügung vorhanden ist, können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen der AHV und IV rückerstattet werden. Bei länger dauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde können Sie entsprechend beraten.
Wie sind Spitex-Mitarbeitende ausgebildet?
Wir sind hoch qualifizierte und motivierte Fachleute aus allen Bereichen der Pflege, teilweise mit Spezialisierungen (z. B. Psychiatrie, Wundexpertin, medizinische Fusspflege, Berufsbildnerin und Hauswirtschaft). Unser Ziel ist es, uns dauernd weiterzubilden und am Ball zu bleiben. Zu unserer Berufsethik gehört die Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht und wir sind offen für konstruktive Kritik.
Was kann die Spitex für allein lebende Menschen tun, die immer wieder stürzen?
Wir beraten Sie über Sturzprophylaxe und unterstützen Sie, falls gewünscht, bei der Auswahl eines passenden Notrufsystems.
Was kann Spitex im Bereich der Gesundheitsprävention anbieten?
Wir ermöglichen, möglichst lange selbstständig im gewohnten Umfeld zu leben. Dazu beraten wir Sie über gesunde Ernährung, über Fitnessaspekte aber auch, wie sie Ihr Umfeld sicherer machen (z. B. Sturzfallen minimieren).
Bietet Spitex auch Unterstützung für sterbende Personen?
Wir sind in der Lage, palliative Pflege und Beratung zu gewährleisten und einen sterbenden Menschen würdig als auch selbstbestimmt auf seinem letzten Lebensabschnitt zu begleiten.
Wie unterstützt Spitex pflegende Angehörige?
Wir können Ihnen eine Auszeit anbieten, in dem wir gewisse Arbeiten von Ihnen übernehmen. Und bei der SPITEX ReBeNo haben Sie die Möglichkeit, sich als pflegende Angehörige direkt anstellen zu lassen – mit Arbeitsvertrag, Versicherungen und Sozialleistungen. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener PH SRK-Kurs. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte mit dem entsprechenden Stützpunkt Kontakt auf.
Warum macht Spitex keine Fensterreinigung oder Grossputzete?
Wir wollen Ihnen ermöglichen, trotz Unfall, Krankheit oder Behinderung in Ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und Ihnen in der Bewältigung Ihres Alltages unterstützend zur Seite stehen. Dazu gehören aber weder Fensterreinigungen, noch Grossputzete oder grobe Gartenarbeiten. Gerne vermitteln wir Ihnen aber Dienste entsprechender Anbieter wie beispielsweise unserer Tochterunternehmung, der BelleVie Suisse AG.
Bildet Spitex auch Lernende aus?
Wir sind ein anerkannter Lehrbetrieb für FaGe und FaGe E. Die Rekrutierung erfolgt jeweils nach den Sommerferien für das nächste Jahr. Informationen zu den aktuellen Lehrstellenausschreibungen finden Sie hier.
Wie finanziert sich Spitex?
Wir sind eine nicht gewinnorientierte Spitex und haben für unser Einzugsgebiet eine Versorgungspflicht. Für diese Versorgungspflicht besteht ein Leistungsvertrag mit der GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Kanton Bern), welcher die Rechte und Pflichten sowie auch die Tarife regelt.
Was ist die Patientenbeteiligung?
Der Berner Regierungsrat hat die im Krankenversicherungesetz (KVG) vorgesehene zusätzliche Beteiligung der Kunden an den Pflegekosten per 1. April 2012 eingeführt. Die aktuell geltende Patientenbeteiligung wurde per 01. April 2018 bei allen öffentlichen und privaten SPITEX-Organisationen umgesetzt. Die Gelder werden von den verschiedenen Organisationen direkt an den Kanton weitergegeben.
Ausgenommen von dieser Beteiligung sind:
Die Patientenbeteiligung wird allen Kunden, die älter als 65 Jahre sind, in der Höhe bis maximal CHF 15.35 am Tag in Rechnung gestellt. Bei Pflegeleistungen kürzer als 60 Minuten pro Tag erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung. Die Patientenbeteiligung wird direkt der Kundin/dem Kunden verrechnet und nicht von der Krankenkasse übernommen.
Warum kosten Spitex-Dienstleistungen immer mehr?
Der Sparwille des Berner Regierungsrats betrifft alle Bereiche, auch das Gesundheitswesen respektive die Spitex und damit unsere Kundinnen und Kunden. Dass die Spitex-Dienstleistungen teuerer werden, ist also ein politischer Entscheid.
Was sind KLV-pflichtige Leistungen?
Spitex-Pflegeleistungen gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz) und KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Sie werden direkt von der Krankenkasse bezahlt.
Was sind Selbstzahlerleistungen?
Dies sind insbesondere Leistungen im hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Bereich sowie mögliche andere Leistungen (Material), die Sie selbst bezahlen. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie abklären, ob diese die Kosten rückvergütet.
Benötigen Sie weiterführende Informationen?
Sozialdienste der Gemeinden im Einzugsgebiet:
Bremgarten, Meikirch, Kirchlindach und Wohlen, Zollikofen
Weiterführende Informationen Spitex:
Spitex Verband Kanton Bern, Spitex CH
Seite der Behörden: